Österreichischer Klub

 für Terrier (ÖKfT)

  

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Links: Die neue Jagdreferentin des ÖKfT Frau Renate Knorr
mit ihren Border Terriern „Angus“, „Brexit“ und „Abby“ (Foto B.D.).

Rechts: „Austrian Hunting Borders -let them live their passion“


 

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Strau, am 25.02.2023
     
Geschätzte Mitglieder des ÖKfT, liebe Terrierfamilie!
 
Um vereinsintern die bereits seit zwei Jahren betriebene Anerkennung der Border Terrier als Jagdgebrauchshunderasse nunmehr raschest möglich erfolgreich abzuschließen und überdies allen vom ÖJGV an uns herangetragenen strukturellen und faktischen Grundvoraussetzungen zu entsprechen,  hat der ÖKfT am 25.02.2023 im Rahmen einer extra dafür anberaumten, außerordentlichen Generalversammlung mit überwältigen-der Mehrheit den vom Vorstand erhobenen Antrag auf Satzungs-änderung wie folgt angenommen:

    A) Einfügung bei den Abkürzungen:
         ÖJGV             Österreichischer Jagdgebrauchshunde-Verband

    B) Einfügung in § 3 (Mittel):
  Absatz 1 Ziffer 1 (neu) lit. k: Förderung der Aus- und Weiterbildung von Leistungsrichtern im Zusammenwirken mit dem ÖJGV
   
C) Einfügung in § 7 (Organe):
         5.        die Sektion „Jagdgebrauchshunde im ÖKfT“
   
D) Einfügung in § 10 (Vorstand):
         Absatz 1 Z.9            ReferentIn für Jagdgebrauchshunde
   
E) Einfügung in § 11 (Funktionäre):
Absatz 9:      Dem/Der Referenten/in für Jagdgebrauchshunde im ÖKfT, welche(r) im Besitz einer gültigen Jagdkarte sein muss,  obliegt die Betreuung aller in den jagdlichen Bereich fallenden kynologischen Agenden sowie die Ausrichtung, Betreuung und Förderung von damit im Zusammenhang stehenden Veranstaltungen. Er/Sie vertritt in Abstimmung mit den Organen des ÖKfT die Interessen der Jagdgebrauchshunde selbständig gegenüber dem und im Rahmen des ÖJGV.
   
F) Einfügung eines § 13a    (Die Sektion für Jagdgebrauchshunde im ÖKfT)
(1) Zur Wahrung aller kynologischen Interessen der Jagdgebrauchshunde des ÖKfT innerhalb des ÖJGV wird eine Sektion für Jagdgebrauchshunde im ÖKfT eingerichtet.
(2) Dieser Sektion kommt keine selbständige Rechtspersönlichkeit zu.
(3) Der Sektion steht der/die JagdreferentIn vor, der/die diese in allen kynologischen Agenden nach innen, sowie auch beschränkt auf den ÖJGV in Abstimmung mit den Organen des ÖKfT und den von diesen gefassten Beschlüssen nach außen vertritt.
(4) Er/Sie führt die jagdliche Korrespondenz und zeichnet diese selb-ständig; in Geldangelegenheiten zeichnet der Referent nur gemeinsam mit dem Finanzreferenten.

Ferner wurde ebenfalls über Vorschlag des Vorstandes des ÖKfT Frau Renate KNORR ohne Gegenstimme von der außerordentlichen Generalversammlung zur Jagdreferentin bestellt und wird nun in einem ersten Schritt mit der Weiterführung der Verhandlungen mit dem ÖJGV, welche bereits bislang äußerst erfolgreich von ihr angebahnt worden waren, betraut.

Wir wünschen Ihr (und uns) allen möglichen Erfolg!
  

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