„Für die Dauer der COVID-19-bedingten Ausstellungspause können die jeweils erforderlichen Ausstellungs- und Formwertvoraussetzungen auch im Rahmen einer Zucht- bzw. gleichwertigen kynologischen Veranstaltung (Zuchtzulassungsprüfung) erbracht werden und ersetzen das/die erforderliche(n) Ausstellungsergebnis(se). Für oben genannten Zeitraum ersetzt daher die Zuchtzulassungsprüfung auch die geforderten Nachweise zweier Ausstellungsformwerte, während sonstige Erfordernisse (insb. Gesundheitsatteste) davon unberührt bleiben.
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